spurensucher.taunus@gmail.com

 

Telefon

+49 (0) 176 20229495

 

Frankfurter Volksbank

BLZ 501 900 00

Konto 6400 216 809

 

IBAN:

DE31501900006400216809

 

Schulordnung

gültig ab Februar 2011

 

1. Die Naturerlebnisschule Taunus hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene das bewusste Erfahren der Natur mit den vorkommenden Arten, ihren spezifischen Ansprüchen und den daraus resultierenden Zusammenhängen plastisch zugänglich zu machen. Diese Zusammenhänge betreffen nicht nur ökologische Gesichtspunkte, sondern schließen auch ökonomische und gesellschaftliche Aspekte mit ein.

 

2. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien und endet davor. Die Naturerlebnisschule Taunus e.V. richtet sich nach der Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen des Hochtaunus-Kreises. Dies bedeutet im einzelnen: In den Ferien und an schulfreien Tagen (bewegliche Ferientage) findet kein Unterricht statt. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn oder nach der Zeugnisausgabe sowie an Rosenmontag und Faschingsdienstag findet Unterricht statt, wenn die Benutzung der Unterrichtsräume möglich ist.

 

3. An- bzw. Abmeldungen sind schriftlich an die Schule zu richten. Aufnahme ist auch während des laufenden Schuljahres möglich, Abmeldung hingegen nur zum 31. August und zum 28. Februar. (bzw. 29. Februar.). Die Abmeldung muss der Geschäftsstelle spätestens 8 Wochen vor dem Termin zugegangen sein. In begründeten Einzelfällen kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen. Die ersten 4 Monate gelten als kostenpflichtige Probezeit. Zum Ablauf der Probezeit kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung vor Ablauf der Probezeit ist auch zu o.g. Terminen nicht möglich.

 

4. Über das Schulgeld und seine Zahlungsweise unterrichtet die Schulgeldordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie ist Bestandteil des Vertrages. Das Schulgeld für Semesterkurse ist als Halbjahresbeitrag festgesetzt und in monatlichen Raten im Voraus durch Dauerauftrag bzw. Einzugsermächtigung zu zahlen. Für alle anderen Kurse gilt, dass die Kursgebühren im Voraus zu zahlen sind. Ein Platz im Kurs wird erst nach einer schriftlichen Bestätigung von unserer Seite garantiert.

 

5. Bei Verhinderung der Lehrkraft ist die Naturschule bemüht, eine Vertretung zu stellen. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Schulgeld ab der dritten ausgefallenen Stunde pro Schuljahr auf Antrag anteilig zurückerstattet, sofern der Unterrichtsausfall in die Verantwortung der Naturschule fällt. Ein durch den Schüler/die Schülerin bedingter Unterrichtsausfall wird nicht nachgeholt. Es erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes. Bei Verhinderung des Schülers ist die Lehrkraft bzw. die Geschäftsstelle der Naturerlebnisschule Taunus e.V. rechtzeitig zu informieren.

 

6. Wettergerechte Außenkleidung, Verpflegung u.s.w. sind von den Eltern/Schülern zu stellen. Vor Neuanschaffungen empfiehlt es sich, den Rat der Lehrkraft bzw. der Schulleitung einzuholen.

 

7. Der Schüler/Die Schülerin bzw. Erziehungsberechtigte erklärt mit Vertragsunterzeichnung sein Einverständnis, dass er/sie bzw. sein/ihr Kind in Form von Fotos auf Informationsmaterial der Naturerlebnisschule Taunus abgebildet ist.

 

8. Eine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler besteht seitens der Naturerlebnisschule Taunus nicht.

 

9. Wir haften ausdrücklich nicht für Erkrankungen, die durch einen während der Veranstaltung erfolgten Zeckenstich auftreten (Borreliose/FSME). Gleiches gilt für alle weiteren Infektionen.

 

10. Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.